Eine zweijährige Familienpflegezeit und eine bezahlte Auszeit von zehn Tagen sollen Arbeitnehmern die Pflege eines schwer kranken Angehörigen erleichtern. Der Bundestag verabschiedete am Donnerstag ein entsprechendes Gesetz. Künftig gibt es nicht nur die Möglichkeit, für sechs Monate komplett aus dem Job auszusteigen, sondern auch einen Rechtsanspruch auf eine 24-monatige Pflegezeit. Während dieser kann ein Beschäftigter seine Arbeitszeit auf bis zu 15 Stunden reduzieren. Bei einem plötzlichen Pflegefall in der Familie kann man weiterhin kurzfristig zehn Tage lang pausieren. Anders als bisher erhalten die Beschäftigten in dieser Zeit einen Lohnersatz.
Weiterführende Links
- Ursprünglicher Gesetzentwurf der Bundesregierung
- Beschlussfassung mit Änderungen
- Koalitionsvertrag, Pflege S. 83-87
- Leistungen Pflegeversicherung 2014
- Leistungen Pflegeversicherung ab 2015 im Überblick
- Mitteilung zum Kabinettsbeschluss Pflegereform mit Link zum Entwurf
Quelle: dpa