Neue Ausbildungsordnung für Orthopädieschuhmacher

Die Ausbildungsordnung für Orthopädieschuhmacher ändert sich zum 1. August. Das teilt die Bundesarbeitsagentur in Nürnberg mit. Künftig gibt es nicht mehr eine Abschlussprüfung am Ende der Lehre, sondern zwei kleinere, die zeitlich auseinanderfallen. Jugendliche befassen sich außerdem stärker als bisher mit Themen wie Kundenberatung oder Präsentation und Verkauf von Produkten. Orthopädieschuhmacher ist eine dreieinhalbjährige Ausbildung. Die Fachkräfte stellen Schuhe her, die bei Fehlstellungen der Füße Ausgleich schaffen. Sie arbeiten zum Beispiel in Sanitätshäusern.

Quelle: dpa