Patientenschützer für einheitliche Standards bei „Digital-Akte“ 

Patientenschützer und die Verbraucherzentralen pochen auf hohe einheitliche Standards bei neuen digitalen Anwendungen mit Gesundheitsdaten. Das Nutzen einer elektronischen Patientenakte müsse kostenfrei und freiwillig sein, sagte der Gesundheitsexperte des Bundesverbands der Verbraucherzentralen (vzbv), Kai Vogel, der Deutschen Presse-Agentur. „Jeder Patient muss die Hoheit über seine Daten behalten.“ Nicht zielführend seien zudem „Insellösungen und Parallelwelten“ bei solchen Angeboten.

Die Deutsche Stiftung Patientenschutz betonte, nur der Staat könne höchste Sicherheitsstandards garantieren. Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) solle daher ein Bundesamt für die Digitalisierung im Gesundheitswesen schaffen, sagte Vorstand Eugen Brysch der Deutschen Presse-Agentur. Ein Wildwuchs unterschiedlicher Anbieter werde diesem Anspruch nicht gerecht.

Die Techniker Krankenkasse will am Dienstag Pläne für eine erste bundesweite „elektronische Gesundheitsakte“ vorstellen. Versicherte sollen selbst entscheiden können, welche Diagnosen oder Medikamente sie darauf speichern möchten und wem sie Einsicht gewähren wollen.

Nach jahrelangem Gezerre um zusätzliche Funktionen der elektronischen Gesundheitskarte will die Bundesregierung bei der Digitalisierung vorankommen. Union und SPD haben im Koalitionsvertrag vereinbart, bis 2021 eine elektronische Patientenakte einzuführen.

Quelle: dpa