Regierung will Handel von Cannabis für Patienten regeln

Cannabis auf Kassenrezept: Die Bundesregierung will Schwerkranken den Zugang zu dem Betäubungsmittel erleichtern. Eine staatliche Agentur soll den Anbau von Medizinalhanf und den Verkauf regeln.

Die Bundesregierung will den Anbau und Handel von Cannabis zur Schmerztherapie in die Hände einer staatlichen Stelle geben. Das Bundesgesundheitsministerium bestätigte am Sonntag, dass der Vorschlag einer „Cannabisagentur” in einem Referentenentwurf enthalten sei. Die Welt am Sonntag hatte zuvor darüber berichtet. Die Gesamtkoordination soll beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) angesiedelt werden.

Cannabis in der Medizin

In Deutschland gelten Cannabis-Produkte als illegale Suchtmittel. Besitz, Anbau und Handel sind verboten. Beim Umgang mit „nicht geringen Mengen” Haschisch und Marihuana liegt die Höchststrafe bei 15 Jahren Haft. Cannabis ist die am häufigsten konsumierte illegale Droge in Deutschland – aber auch Basis für Medikamente.

Den beiden Hauptwirkstoffen Tetrahydrocannabinol (THC) und Cannabidiol (CBD) wird eine krampflösende und schmerzlindernde Wirkung zugeschrieben. Cannabis wird auch genutzt, um Übelkeit zu bekämpfen und den Appetit anzuregen.

Befürworter sehen einen großen Nutzen etwa für Menschen mit chronischen Schmerzen, Patienten mit Krebs oder Aids-Kranke. Kritiker weisen unter anderem auf mögliche Nebenwirkungen wie Schwindel und Wahrnehmungsstörungen hin.

Das einzige in Deutschland zugelassene Medikament auf der Basis von Cannabis ist Sativex. Viele Kassen übernehmen die Kosten. Schwer kranke Menschen dürfen mit einer Ausnahmegenehmigung des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte auch getrocknete Blüten oder Blätter über Apotheken beziehen. Derzeit haben etwa 400 Patienten in Deutschland diese Erlaubnis.

Andere Länder nutzen Cannabis als Medizin schon längst, darunter sind auch zahlreiche US-Bundesstaaten und Israel.

Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) und die Drogenbeauftragte Marlene Mortler (CSU) haben sich wiederholt dafür ausgesprochen, den Zugang zu Cannabis als Medizin zu erleichtern. „Wir wollen, dass schwer kranke Menschen, denen nur durch Medizinalhanf geholfen werden kann, gut versorgt werden”, hatte Gröhe erklärt. Missbrauch müsse aber wirksam verhindert werden. Deshalb soll der Eigenanbau durch Patienten weiter verboten bleiben.

„Die Cannabisagentur schreibt den voraussichtlichen Bedarf an Medizinalhanf nach den Vorgaben des Vergaberechts aus, vergibt in wettbewerblichen Verfahren Aufträge über die Belieferung mit Medizinalhanf an Anbauer und schließt mit diesen zivilrechtliche Liefer- beziehungsweise Dienstleistungsverträge”, heißt es dem Zeitungsbericht zufolge in dem Entwurf. „Die Cannabisagentur verkauft den Medizinalhanf anschließend insbesondere an Hersteller von Cannabisarzneimitteln, Großhändler und Apotheken.”

Auch der Preis, den Krankenkassen für jedes an Patienten abgegebene Präparat zahlen müssen, soll demnach von der Agentur festgelegt werden. Der Referentenentwurf befindet sich nach Angaben des Ministeriums in der Ressortabstimmung. Wann die vorgesehene Änderung des Betäubungsmittelgesetzes in Kraft treten kann, ist noch unklar.

Derzeit dürfen etwa 400 Patienten in Deutschland legal Cannabis zu medizinischen Zwecken beziehen. Der Bedarf wird durch Importe aus den Niederlanden gedeckt. Die Bundesregierung kann keine Schätzung dazu abgeben, wie vielen Patienten in Deutschland eine Behandlung mit cannabishaltigen Arzneimitteln verordnet werden könnte. Bauen diese in der eigenen Wohnung Hanfpflanzen an, geraten sie derzeit aufgrund der geltenden Gesetzeslage rasch ins Visier von Ermittlern. Besitz, Anbau und Handel sind verboten.

Quelle: dpa