Schiedsspruch im Streit um Hebammen-Haftpflicht

Im Dauerstreit um hohe Haftpflicht-Prämien für Hebammen hat eine Schiedsstelle eine Entscheidung getroffen. Demnach sollen Hebammen mit wenigen Geburten unterstützt werden, teilte der Krankenkassen-Spitzenverband am Montag in Berlin mit. Sie müssten nur vier geburtshilfliche Leistungen pro Jahr erbringen, damit sie die Kosten für die Berufshaftpflicht von den Kassen finanziert bekommen.

Der Deutsche Hebammenverband kritisierte, dass für freiberufliche Hebammen nicht die volle Prämie von derzeit 6274 Euro im Jahr ausgeglichen werden solle. Vorgesehen sei nur eine Erstattung von maximal 4390 Euro. Die Prämien seien im Sommer erneut gestiegen. Der Verband prüfe, gegen die Entscheidungen der Schiedsstelle vorzugehen.

Erfreut zeigten sich die Kassen, dass für Hausgeburten künftig bestimmte Qualitätskriterien gelten sollten. So sei vor einer Hausgeburt künftig eine zusätzliche ärztliche Untersuchung notwendig, wenn etwa eine Anomalie am Becken vorliege oder es den Verdacht auf ein Missverhältnis zwischen dem Kind und den Geburtswegen gebe.

Quelle: dpa