Verträge mit ambulanten Pflegediensten sind jederzeit kündbar

Wenn Verbraucher mit einem ambulanten Pflegedienst einen Vertrag schließen, können sie diesen jederzeit kündigen – und zwar ohne Angabe eines Grundes oder Beachtung einer Kündigungsfrist. „Das ist gesetzlich so festgeschrieben”, erklärt Petra Hegemann, Juristin bei der Verbraucherzentrale Berlin. Für den umgekehrten Fall ist die Rechtslage nicht so eindeutig – so fehlen zum Beispiel Regelungen, innerhalb welcher Frist und unter welchen Bedingungen der Pflegedienst seinerseits den Vertrag kündigen darf.

Um unfaire Vertragsbedingungen und Rechtsverstöße aufzudecken, prüfen derzeit die Verbraucherzentralen Berlin, Brandenburg und Saarland die Verträge ambulanter Pflegedienste. Kunden können Kopien ihrer Verträge zum Beispiel an die Verbraucherzentrale Berlin schicken. Die persönlichen Daten werden vertraulich behandelt und nicht an Dritte weitergegeben, versichern die Verbraucherschützer.

Quelle: dpa