Auch Unverheiratete bekommen Zuschuss für künstliche Befruchtung

Unerfüllter Kinderwunsch ist eine Belastung für viele Paare. Die Krankenkassen zahlen aber nur bei Verheirateten für eine künstliche Befruchtung. Nun soll der Staat auch für Paare ohne Trauschein einen Zuschuss geben.

Auch unverheiratete Paare können künftig bei einer künstlichen Befruchtung zur Erfüllung ihres Kinderwunsches finanziell unterstützt werden. Eine entsprechende Änderung trat am Donnerstag in Kraft. „Der Kinderwunsch von Eltern darf nicht am Geld scheitern“, sagte Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig (SPD). „Deshalb müssen wir Paare mit unerfülltem Kinderwunsch unterstützen – egal, ob sie verheiratet sind oder nicht.“ Es sei nicht zeitgemäß, unverheiratete Paare dabei anders zu behandeln als Verheiratete.

„Die Zahl der Paare, die ohne Trauschein zusammenleben, steigt von Jahr zu Jahr. Familie ist da, wo Menschen bereit sind, füreinander einzustehen und dauerhaft Verantwortung zu übernehmen“, betonte Schwesig. Moderne Familienpolitik müsse sich an den gesellschaftlichen Veränderungen und den Lebenswirklichkeiten der Familien ausrichten.

Eine Aufgabe für Bund und Länder

Das Familienministerium verweist auf Untersuchungen, wonach nicht-verheiratete Paare von ungewollter Kinderlosigkeit doppelt so oft (38 Prozent) betroffen seien wie Verheiratete (19 Prozent). Etwa 29 Prozent aller 30- bis 50-Jährigen sind kinderlos, von ihnen wünschen sich aber 26 Prozent der Frauen und 24 Prozent der Männer ein Kind.

Schwesig nannte es ungerecht, dass die Kosten für die Kinderwunschbehandlung von den unverheirateten Paaren selbst getragen werden müssten. Stattdessen müssten die Krankenkassen generell die Kosten der Behandlung übernehmen. Solange dies nicht der Fall sei, sollten Bund und Länder diesen Paaren helfen. Dafür müssten sich die Länder allerdings mit einem eigenen Programm finanziell beteiligen.

Derzeit bestehen Bund-Länder-Kooperationen mit Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Thüringen, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Berlin. Voraussetzung sei auch in diesen Fällen eine Altersbegrenzung für Frauen zwischen 25 und 40, für Männer zwischen 25 und 50 Jahren. In jedem Bundesland gelten aber unterschiedliche Bedingungen, auch die Höhe der finanziellen Hilfen variiert.

Eine künstliche Befruchtung ist teuer. Die Kosten liegen je nach Behandlungsform bei bis zu 4500 Euro. Paaren, die in nichtehelicher Lebensgemeinschaft leben, werden künftig Zuwendungen für die erste bis dritte Behandlung in Höhe von bis zu 12,5 Prozent und für die vierte Behandlung bis zu 25 Prozent des Selbstkostenanteils gewährt. Bei Verheirateten übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen mindestens 50 Prozent der Kosten für die ersten drei Behandlungen.

Quelle: dpa