Ab dem 1. Januar 2015 können behinderte und nichtbehinderte Leichtathleten gemeinsam bei Wettkämpfen antreten. Eine gemeinsame Wertung gibt es aber nicht, sondern zwei getrennte. Das Präsidium des Deutschen Leichtathletik-Verbandes (DLV) beschloss diese nationale Bestimmung, die einerseits Inklusion fördert und andererseits die teilweise schwierige Entscheidung über einen möglichen Vorteil regelt.
Die Regel 144.3c – Nationale Bestimmung DLV – lautet: “Athleten, die ein oder mehrere Hilfsmittel oder vergleichbare Technologien bzw. vergleichbare Geräte, die nicht ausdrücklich durch andere Regeln erlaubt sind, benötigen und/oder nutzen oder auf die Unterstützung durch andere Personen angewiesen sind, um den Sport ausüben zu können, sind getrennt von anderen Athleten zu werten.”
Quelle: dpa