Wer einen Angehörigen zu Hause pflegt, kann oft nur noch eingeschränkt arbeiten. Damit dadurch keine Nachteile für die spätere Rente entstehen, zahlt die Pflegekasse Beiträge an die gesetzliche Rentenversicherung. Darauf weist die Rentenversicherung Bund hin. Die Voraussetzung: Die Pflege hat einen Umfang von mindestens 14 Stunden pro Woche. Werden mehrere Personen gepflegt, können die einzelnen Pflegezeiten zusammengerechnet werden. Eine neben der Pflege ausgeübte Tätigkeit darf 30 Stunden in der Woche nicht überschreiten.
Je nach Dauer der wöchentlichen Pflege und in Abhängigkeit vom Grad der Pflegebedürftigkeit werden Beiträge zwischen 118 und 418 Euro im Monat gezahlt. Nach einem Jahr Pflege erhöht sich dadurch die monatliche Rente um 7 bis 22 Euro. Die Voraussetzungen für die Beitragszahlung prüft die Pflegekasse. Die hierfür notwendigen Angaben erfragt sie beim Pflegenden.
In der Broschüre “Rente für Pflegepersonen: Ihr Einsatz” lohnt sich finden sich weitere Informationen. Sie steht kostenlos im Internet unter www.deutsche-rentenversicherung.de zur Verfügung oder kann am gebührenfreien Servicetelefon der Deutschen Rentenversicherung unter 0800 10 00 48 00 bestellt werden.
Quelle: dpa/tmn, 06. November 2014