Pflegeversicherung feiert Geburtstag

© Ihre Gesundheitsprofis MAGAZIN

© Ihre Gesundheitsprofis MAGAZIN

Vor zwanzig Jahren wurde in Deutschland die Pflegeversicherung eingeführt.
Wir gratulieren und sagen: Alles Gute zum Geburtstag!

Zahlen und Fakten

  • Im Jahr 2030 werden rund 3,5 Millionen Menschen pflegebedürftig sein.
  • Gesetzlich Krankenversicherte sind automatisch Mitglied in der sozialen Pflegeversicherung, privat Versicherte müssen eine private Pflege-Pflichtversicherung abschließen. Vor Einführung der Pflegeversicherung musste ein Großteil der Kosten über die Sozialhilfe beglichen werden.
  • Ende 2013 erhielten rund 2,5 Millionen Menschen Leistungen aus der sozialen Pflegeversicherung, bei den Privaten waren es etwa 150.000.
  • Derzeit gibt es drei Pflegestufen: Pflegestufe I: Erheblich Pflegebedürftige, Pflegestufe II: Schwerpflegebedürftige, Pflegestufe III: Schwerstpflegebedürftige (besondere Härtefälle). Auch Demenzkranke können inzwischen Leistungen beantragen (Pflegestufe 0: bei dauerhaft erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz).
  • Zur Finanzierung der Pflegeversicherung teilen sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer grundsätzlich paritätisch die Beitragszahlung. Zum Ausgleich dieser finanziellen Zusatzbelastung wurde der Buß- und Bettag als Feiertag abgeschafft. Nur in Sachsen blieb der Feiertag, weshalb dort der Arbeitnehmeranteil höher ist als in der übrigen Bundesrepublik.
  • 1995 betrug der Beitragssatz noch 1 Prozent des Bruttoeinkommens. Seit Anfang 2015 liegt er bei 2,35 Prozent. In Sachsen gelten 1,675 Prozent für Arbeitnehmer und 0,675 für Arbeitgeber. Kinderlose zahlen seit 2005 einen Beitragszuschlag von 0,25 Prozentpunkten.
  • Menschen, die die Pflege eines Angehörigen selbst übernehmen, erhalten Pflegegeld. Die Spanne der Beträge für die häusliche Pflege reicht von 316 Euro bis zu 728 Euro pro Monat. Personen, die einen ambulanten Pflegedienst engagiert, erhalten eine Pflegesachleistung. Monatlich können dass von 231 bis zu 1995 Euro sein. Angehörige, die den Zupflegenden tagsüber oder nachts in einer teilstationären Betreuungseinrichtung unterbringen, bekommen ebenfalls eine Pflegesachleistung – nur die Härtefall-Zahlungen können sie nicht beantragen.
  • Seit der Einführung sind die Einnahmen der sozialen Versicherung von 8,4 Milliarden Euro im Gründungsjahr 1995 auf 25 Milliarden im Jahr 2013 gestiegen. Die Ausgaben von erhöhten sich von 5 Milliarden im Jahr 1995 auf 24,3 Milliarden Euro im Jahr 2013. Der Mittelbestand betrug Ende 2013 6,2 Mrd. Euro. Das entspricht 3,0 Monatsausgaben.

Quelle: Bundesministerium für Gesundheit