Einkaufen mit Allergien und Unverträglichkeiten

Einige Inhaltsstoffe, auf die Menschen überempfindlich reagieren, werden auf Zutatenlisten auch künftig nicht hervorgehoben. Darunter sind etwa die Konservierungsstoffe Sorbinsäure oder Benzoesäure, nennt Armin Valet, Ernährungsexperte von der Verbraucherzentrale Hamburg, als Beispiele.“Die müssen nicht gekennzeichnet werden.” Wer unter wenig verbreiteten Unverträglichkeiten leidet, muss die Zutatenliste also sehr genau studieren.

Für das Gros der Allergiker wird es aber künftig übersichtlicher: Denn die 14 häufigsten allergen wirkenden Stoffe, darunter etwa Soja, Gluten und Nüsse, werden nun hervorgehoben – “durch Fettdruck oder Farbe”, erklärt Armin Valet, Ernährungsexperte von der Verbraucherzentrale Hamburg. Hintergrund ist eine neue EU-Lebensmittel-Informationsverordnung ab dem 13. Dezember.

Quelle: dpa