Der Deutsche Ethikrat hat den Gesetzgeber aufgefordert, rechtliche Lücken bei der Weitergabe von sogenannten überzähligen Embryonen zu schließen. Die Spende solcher Embryonen „zur Austragung durch Dritte” werde mittlerweile auch in Deutschland praktiziert, erklärte das Gremium am Dienstag in Berlin. Dies sei unter bestimmten Umständen zwar nicht verboten, aber auch nicht klar geregelt.
Für eine solche Befruchtung werden in der Regel mehrere Embryonen außerhalb des Körpers der Frau erzeugt, von der die Eizellen stammen. Pro Fruchtbarkeitszyklus dürfen der Frau aber nur maximal drei Embryonen eingesetzt werden. Embryonen können dann ungeplant überzählig werden, wenn sie für das Paar, für das sie erzeugt wurden, nicht mehr nötig sind. Sei es, dass die Frau aus gesundheitlichen Gründen keine Behandlung mehr haben will, sei es, dass sie verstirbt.
Die Spende dieser Embryonen etwa an ein ungewollt kinderloses Paar könne diesem den Kinderwunsch erfüllen „und zumindest einigen überzähligen Embryonen Lebenschancen eröffnen”, heißt es in der Stellungnahme.
Quelle: dpa