Frauenrechtlerinnen fordern strengeres Prostitutionsgesetz

Die Rahmenbedingungen für legale Prostitution in Deutschland regelt seit 2017 ein Gesetz. Damit sollen unter anderem die Selbstbestimmung der Frauen gestärkt und Gefahren verringert werden. Den Organisatoren eines Kongresses ist das zu wenig.

Die Veranstalter eines „Weltkongresses gegen sexuelle Ausbeutung von Frauen und Mädchen“ fordern strengere Regelungen für Prostitution in Deutschland. Die Gründerin des Vereins SOLWODI, Lea Ackermann, sagte der Deutschen Presse-Agentur vor Beginn der Tagung in Mainz: „Das Verhalten von Männern, Frauen in Zwangslagen sexuell auszunutzen, muss strafbar gemacht werden.“ Der Verein, der sich für Frauen in Not einsetzt, spricht sich für ein generelles „Sexkaufverbot“ aus.

Bei einer solchen Regelung machten sich die Freier per se strafbar, wenn sie die Dienste einer Prostituierten in Anspruch nehmen, sagte Ackermann. Dieses sogenannte Nordische Modell existiere bereits seit einigen Jahren in Schweden, Island und Norwegen. Seit 1999 hätten sich immer mehr europäische Länder dem Modell angeschlossen, zuletzt Frankreich (2016) und Irland (2017).

Deutschland hingegen verdiene sich mit mehr als einer Million Freiern pro Tag zurecht den Ruf, das „Bordell Europas“ zu sein, sagte SOLWODI-Bildungsreferentin Helga Tauch. Bei dieser liberalen Praxis würden jedoch die prekären Zustände übersehen, die mit Prostitution oft einhergingen.

Seit 2017 gibt es in Deutschland das Prostituiertenschutzgesetz, das Prostituierte vor Gewalt und Zwang schützen soll. Bordelle benötigen demzufolge eine Betriebserlaubnis, außerdem gilt eine Kondompflicht. Prostituierte werden registriert und bekommen eine Bescheinigung mit Namen, Foto und Meldeadresse  in der Szene „Hurenpass“ genannt.

Die Bundesregierung hält die Einführung des „Nordischen Modells“ nicht für den richtigen Weg. Dies „würde an der realen Situation nichts ändern, sondern lediglich den Eindruck erwecken, dass die Prostitution eingedämmt worden sei“, erläuterte der stellvertretende Sprecher des Bundesfamilienministeriums, Andreas Audretsch, in Berlin. „Wo die Prostitution verboten ist, ist sie nicht mehr sichtbar – aber dennoch vorhanden und vermutlich mit größeren Gefahren für die Prostituierten verbunden.“

Beim „Sexkaufverbot“ wie in Schweden werde der Kauf – nicht jedoch der Verkauf –sexueller Dienste kriminalisiert, sagte Audretsch. „Auch in diesem Fall besteht aber aus unserer Sicht wie bei einem kompletten Prostitutionsverbot die große Gefahr, dass die Sexarbeiterinnen in die Illegalität gedrängt werden und den Gefahren und Risiken des Gewerbes schutzlos ausgeliefert sind.“

Der Kongress beginnt am kommenden Dienstag (2. April) an der Mainzer Universität und geht drei Tage lang. Organisatoren sind neben SOLWODI die Menschenrechtsdachorganisation CAP INTL (Coalition for the Abolition of Prostitution) und der Verein Armut und Gesundheit in Deutschland. Der Kongress will zum Abschluss eine „Mainzer Erklärung“ verabschieden. Zudem gibt es zahlreiche Vorträge und Diskussionsrunden zum Thema sexuelle Ausbeutung. Unter den rund 300 erwarteten Teilnehmern ist auch Frauenrechtlerin Alice Schwarzer.

Quelle: dpa