Gesetzliche Krankenkasse darf unheilbar Kranke nicht ablehnen

Gesetzliche Krankenkassen sind verpflichtet, auch Personen mit unheilbaren Krankheiten aufzunehmen. Will ein chronisch Kranker also die gesetzliche Kasse wechseln, darf er aufgrund der Erkrankung nicht abgelehnt werden, erklärt Thorben Krumwiede von der Unabhängigen Patientenberatung in Berlin. Vorerkrankungen seien kein Ablehnungsgrund bei Pflichtversicherten. „Betroffene müssen außerdem keinen höheren Beitrag zahlen.”

Krumwiede rät allerdings, beim Wechsel zu überprüfen, welche Heil- und Hilfsmittel die neue Kasse übernimmt. „Es kann sein, dass die alte Kasse etwa eine Insulinpumpe zur Verfügung gestellt hat und diese bei einem Wechsel zurückfordert”, sagt er. Das heißt, Betroffene sollten schauen, ob die neue Kasse für solche Leistungen zahlt. Heilmittel sind etwa Krankengymnastik, Ergo- und Sprachtherapie.

Quelle: dpa