Im besten Fall geht man über Jahre zu seinem Hausarzt – der kennt einen und kann Beschwerden entsprechend einordnen. Manchmal muss ein Wechsel aber sein, zum Beispiel bei einem Umzug. Dabei sollte man ein paar Dinge bedenken.
Ein Umzug, eine Erkältung, die eine Lungenentzündung war, oder einfach nur ein ungutes Gefühl: Manche hält es nicht ewig bei ihrem Hausarzt, sie wechseln in eine andere Praxis. Das ist in Deutschland kein Problem, denn es besteht das Recht auf freie Arztwahl. Von dieser Regel gibt es aber Ausnahmen. Und dann ist es auch gar nicht so leicht, jemanden zu finden, dem man vertraut.
Was ist die Aufgabe des Hausarztes?
„Der Hausarzt kann als Facharzt für Allgemeinmedizin zahlreiche Symptome des Körpers im Sinne einer Krankheitsgeschichte einordnen“, erklärt Roland Stahl, Sprecher der Kassenärztlichen Bundesvereinigung. „Er behandelt diese dann selbst oder überweist den Patienten an einen spezialisierten Facharzt.“
Kann man nicht besser gleich zum Facharzt gehen?
Das können Patienten grundsätzlich natürlich machen. Vincent Jörres, Sprecher des Deutschen Hausärzteverbandes, gibt ein Beispiel, warum man es aus seiner Sicht aber nicht tun sollte: Geht ein Patient mit einer Bindehautentzündung zum Augenarzt, mit Gelenkschmerzen zum Orthopäden und mit Problemen beim Wasserlassen zum Urologen, behandeln die jeweiligen Fachärzte häufig nur die jeweiligen Symptome. Wäre der Patient mit seinen Beschwerden zum Hausarzt gegangen, hätte dieser vielleicht erkannt, dass der Patient Morbus Reiter haben könnte – eine entzündliche Gelenkerkrankung, bei der auch Augen und Harnröhre betroffen sind. Der Hausarzt hat im besten Fall alle Beschwerden im Blick und erkennt mögliche Zusammenhänge.
Kann man den Hausarzt einfach so wechseln?
Grundsätzlich besteht in Deutschland das Recht auf freie Arztwahl – man kann entsprechend bis auf einige Ausnahmen jederzeit den Arzt wechseln, sagt Christoph Kranich von der Verbraucherzentrale Hamburg.
Was sind das für Ausnahmen?
Wer einen Vertrag zur sogenannten hausarztzentrierten Versorgung unterschrieben hat, ist je nach Vertragslaufzeit an seinen Hausarzt gebunden. „Die ganz freie Arztwahl hat man nicht mehr“, sagt Kranich. Der Patient muss in aller Regel als erstes beim Hausarzt vorstellig werden. Aber: „Gynäkologen, Kinder-, Zahn- oder Augenärzte sind davon ausgenommen.“ Und in Notfällen oder wenn man in einer anderen geografischen Region krank wird, kann man auch direkt zum Facharzt gehen.
Warum unterschreibt jemand so einen Vertrag?
Das Modell soll die Behandlungsqualität verbessern, aber auch die Kosten etwa durch doppelte Untersuchungen verringern. Patienten profitieren je nach Krankenkasse zum Beispiel in Form von günstigeren Beiträgen oder der Kostenübernahme für zusätzliche Vorsorgeuntersuchungen. Die Krankenkassen sind verpflichtet, hausarztzentrierte Versorgung anzubieten. Die Teilnahme ist aber sowohl für Ärzte als auch für Patienten freiwillig.
Können Patienten trotz der hausarztzentrierten Versorgung den Arzt wechseln?
„Ja, wenn man Gründe hat“, sagt Kranich. Das kann zum Beispiel ein Umzug sein. Oder aber, dass man das Vertrauen zu seinem Arzt verloren hat. „Das muss man gegenüber seiner Krankenkasse geltend machen.“ Kranich rät, genau auf das Kleingedruckte zu achten, bevor man einen Vertrag unterschreibt und sich diesen auch unbedingt aushändigen zu lassen.
Wie findet man einen guten neuen Arzt?
Es kann hilfreich sein, sich im Freundes- und Bekanntenkreis umzuhören. Wer eine Empfehlung bekommt, sollte immer auch fragen, warum derjenige diesen Arzt gut findet, sagt Kranich. Schließlich hat nicht jeder die gleichen Ansprüche. Auch im Internet finden sich Ärzte-Bewertungen auf speziellen Portalen. „Da würde ich nie drauf vertrauen“, sagt Kranich und verweist auch auf erfundene Bewertungen. Er empfiehlt die Arztsuche über die Weiße Liste der Bertelsmann Stiftung, die vor Manipulation besser geschützt sei. Auch auf der Webseite der Kassenärztlichen Bundesvereinigung kann man nach Ärzten in seiner Region suchen. „Dort finden sich häufig auch Angaben zu Zertifizierungen von Praxen“, ergänzt Stahl.
Worauf sollte man beim Hausarztwechsel achten?
Wichtig ist, dass der neue Hausarzt alle notwendigen Informationen bekommt. Dazu sollte er die Inhalte der Patientenakte kennen. Ärzte sind verpflichtet, Patientenakten zehn Jahre lang aufzubewahren, das Original bekommen weder der Patient noch der neue Arzt. Aber der Patient kann seine Akte in der alten Praxis zum Beispiel gegen eine Gebühr kopieren lassen und sie dem neuen Arzt geben. Oder der neue Arzt fordert eine Kopie der Akte im Auftrag des Patienten an. Außerdem sollte der neue Arzt genau wissen, welche Medikamente und Präparate – auch solche, die nicht verschreibungspflichtig sind – der Patient einnimmt, empfiehlt Jörres. „Auch eine Vitaminpillen-Einnahme sollte man dem neuen Hausarzt mitteilen.“
Von Elena Zelle (dpa)