Mutter siegt: Blinder Junge bekommt endlich Blindengeld

Die obersten deutschen Sozialrichter haben ihre bisherige Rechtsprechung zum Blindengeld über Bord geworfen. Anlass für ihre Umkehr war das Schicksal eines schwerbehinderten Jungen aus Bayern.

Jasmin Wurm hat Tränen in den Augen – Tränen des Glücks. Jahrelang hat sie gekämpft, bis das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel ihrem schwerbehinderten Sohn Dustin nun Blindengeld zusprach. “Ich bin so erleichtert”, sagt die 31-Jährige aus dem bayerischen Winzbach am Dienstag. Ihr zehn Jahre alter Sohn kann nicht sprechen, laufen oder sehen – doch seine Laute im Gerichtssaal klingen, als freue er sich mit seiner Mutter.

Das BSG setzt mit dem Urteil einen Schlussstrich unter eine Regelung, die wohl kaum jemand verstehen konnte. Bisher hatten die obersten deutschen Sozialrichter gefordert, dass das Sehen deutlich stärker betroffen sein muss als andere Sinne, damit ein mehrfach behinderter Mensch Blindengeld erhält.

Diese Position gab der 9. Senat nun auf. “Dem Kläger steht Blindengeld zu”, sagte der Vorsitzende Richter. Auf die Ursache der Blindheit komme es nicht an. Es gebe keine Rechtfertigung dafür, dass Blindengeld gezahlt werde, wenn jemand blind sei, aber nicht, wenn außerdem andere Sinnesorgane geschädigt seien. Dies sei eine Ungleichbehandlung und nicht mehr gerechtfertigt (Az: B 9 BL 1/14 R). Zudem lasse sich bei mehrfach schwerstbehinderten Kindern eine spezifische Sehstörung kaum verlässlich feststellen.

Auf Grundlage des bisherigen Rechtsprechung des BSG hatte das Land Bayern den Antrag Dustins auf Blindengeld abgelehnt, und das Landessozialgericht Bayern hatte dem Land Recht gegeben. Dieses Urteil hob das BSG auf und setzte die Entscheidung des Sozialgerichts wieder in Kraft, das in erster Instanz zugunsten von Dustin entschieden hatte.

Das Blindengeld beträgt monatlich rund 550 Euro, allerdings kann es noch zu Abschlägen kommen. Der zehnjährigen Dustin erhält nun nach Angaben der Mutter rund 360 Euro pro Monat an Blindengeld. “Das ist eine erhebliche finanzielle Leistung”, betont Anwalt Manfred Hylla. Nach seinen Angaben sind allein in Bayern 14 andere mehrfach behinderte Kinder betroffen.

Die alleinerziehende Jasmin Wurm ist mit dem Jungen extra ins Gericht nach Kassel gekommen. Der Junge hat die schwere Hinschädigung 2005 bei seiner Geburt erlitten, weil er nicht ausreichend mit Sauerstoff versorgt worden war. Er weiß nicht, ob Tag oder Nacht ist, muss sechsmal täglich inhalieren. “Eine lange Lebensdauer ist nicht zu erwarten”, sagt Hylla.

Von dem Geld sollen in Dustins Therapie spezielle Behandlungen für Blinde eingebaut werden, zum Beispiel mit Tieren. “Dies wäre ohne die Blindengeld-Unterstützung nicht möglich gewesen”, sagt seine Mutter.

Bei Mehrfachbehinderungen seien oft mehrere Behörden zuständig, kritisiert Sozialrechts-Referentin Katja Kruse vom Bundesverband für körper- und mehrfachbehinderte Menschen. “Das macht es schwierig, Rechte geltend zu machen. Die Zuständigkeit wird von einem auf den anderen geschoben.” Gerade für Eltern mit behinderten Kindern seien Anträge für Leistungen mit viel bürokratischem Aufwand verbunden.

Nach einer Studie der Bertelsmann-Stiftung aus dem Jahr 2008 müssen die Eltern der knapp 170 000 behinderten Kinder pro Jahr rund eine Arbeitswoche (40 Stunden) aufbringen, um Anträge und Formulare zu bearbeiten. Und nur wenige kämpfen wie Jasmin Wurm bis zum Bundessozialgericht um ihr Recht.

Von Timo Lindemann (dpa)