Schwerstbehinderter hat Anspruch auf angepassten Rollstuhl

Ist für einen Schwerstbehinderten ein angepasster Maßrollstuhl erforderlich, muss die Krankenversicherung die Kosten hierfür übernehmen. Sie kann nicht auf ein günstigeres Standardmodell verweisen. Die Arbeitsgemeinschaft Sozialrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) informiert über eine Entscheidung des Landgerichts Nürnberg-Fürth (Az.: 8 O 3675/13).

Der Fall: Der 1997 geborene junge Mann ist seit seiner Geburt mehrfach schwerbehindert und leidet unter anderem an Epilepsie. Er lebt überwiegend in einer Behinderteneinrichtung für Kinder und Jugendliche. Er ist auf die Benutzung eines Rollstuhls angewiesen. Von der Krankenversicherung verlangte er die Übernahme der Kosten für einen Rollstuhl, der individuell angepasst ist. Die Krankenkasse bot ihm jedoch lediglich ein günstigeres Standardmodell an.

Das Urteil: Seine Klage hatte Erfolg. Der Mann hat Anspruch auf einen Rollstuhl mit einer individuell angepassten Sitzschale. Das Gericht sah diesen Rollstuhl als medizinisch notwendig an. Der von der Versicherung angebotene Rollstuhl sei nicht vergleichbar, da er sich nicht individuell anpassen ließe. Das Gericht verurteilte die Krankenversicherung, einen Rollstuhl nach Maß zu bezahlen.

Quelle: dpa