Schwangerschafts­abbruch: Ein Artikel klärt auf

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Der Fall Kristina Hänel hat in Deutschland eine breite Debatte zum Thema Schwangerschaftsabbruch ausgelöst. Zeit Online klärt Frauen auf, die ungewollt schwanger geworden sind.

Die Allgemeinmedizinerin Kristina Hänel hat Frauen auf ihrer Website über Möglichkeiten und Methoden eines Schwangerschaftsabbruchs informiert. Das Amtsgericht Gießen verurteilte Hänel hierfür zu einer Geldstrafe in Höhe von 6.000 Euro von 40 Tagessätzen à 150 Euro. Die Begründung: „Die Angeklagte hat sich (…) des Vergehens der Werbung für den Abbruch der Schwangerschaft gemäß § 219a StGB strafbar gemacht“. Im Berufungsverfahren wurde das Urteil nochmals bestätigt.

In Deutschland hat der Fall Hänel eine breite Debatte ausgelöst. Die Redaktion von Zeit Online schreibt hierzu: „Jede Frau, die über einen Schwangerschaftsabbruch nachdenkt, sollte Zugang zu hochwertigen Informationen haben.“ In dem Artikel „Kristina Hänel darf nicht informieren – wir schon“ beantwortet der Redakteur Jakob Simmank deshalb die wichtigsten Fragen rund um das Thema Abtreibung, zu dem Ärztinnen und Mediziner wie Kristina Hänel sich – zumindest öffentlich – nicht mehr äußern dürfen. Beantwortet werden Fragen wie „Welche Methoden gibt es, um eine Schwangerschaft zu beenden?“ und „Wer bezahlt den Eingriff?“.

Wir finden diese Initiative toll!

Link zum Beitrag: https://www.zeit.de/wissen/gesundheit/2018-10/schwangerschaftsabbruch-abtreibung-informationsfreiheit-aerztin-kristina-haenel-straftat