Schwerbehinderte haben Anspruch auf Assistenz – auch im Zweitjob 

Schwerbehinderte haben Anspruch auf eine sogenannte Arbeitsassistenz. Welchen und wie sie welchen Jobs nachgehen, dürfen sie aber selbst entscheiden. Der Anspruch auf Assistenz besteht deshalb grundsätzlich auch in einer Teilzeit- oder Nebentätigkeit als Selbstständiger – und nicht nur dann, wenn Schwerbehinderte arbeitslos oder von Arbeitslosigkeit bedroht sind. Das geht aus einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts (Az.: 5 C 9.16) hervor, auf das der Deutsche Blinden- und Sehbehindertenverband (DBSV) hinweist.

Quelle: dpa