55.000 Euro Schadenersatz muss eine Bonner Hautarztpraxis zahlen, weil sie einem Patienten nicht den Befund über einen bösartigen Tumor mitgeteilt hat. Auf diesen Vergleich hätten sich die Familie des verstorbenen Patienten und die beiden verantwortlichen Ärzten vor dem Bonner Landgericht geeinigt, sagte eine Gerichtssprecher am Mittwoch. Dem Patienten war 2008 ein auffälliges Muttermal an der Schulter entfernt worden. Aus dem Labor kam später der alarmierenden Befund, dass es sich um einen bösartigen Tumor handelte. Diesen Befund hatten die Ärzte dem Patienten nicht weitergegeben.
Vier Jahre später entdeckten Mediziner bei einer Notoperation weitere Tumore in Lunge und Dünndarm. Zwei Monate später starb der Mann mit 59 Jahren.
Die Arztpraxis hafte fraglos wegen eines groben Behandlungsfehlers, urteilten die Bonner Richter. Es sei Sache der Ärzte, bei so einem gravierenden Befund den Patienten einzubestellen und mit ihm alles weitere zu besprechen. Die Krebserkrankung wäre anders verlaufen, wenn frühzeitig medizinische Maßnahmen ergriffen worden wären.
Quelle: dpa