Umfrage: Zahnärzte klären nicht immer über Zusatzkosten auf

Professionelle Zahnreinigung, optisch ansprechenderer Zahnersatz oder hochwertigere Füllungen – für solche Leistungen müssen gesetzlich Krankenversicherte selbst zahlen. Allerdings klären Zahnärzte ihre Patienten nicht immer über diese Zusatzkosten auf. Das zeigt eine repräsentative Befragung unter anderem im Auftrag der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen. Demnach gaben vier von zehn Befragten an, vor Beginn der Behandlung nicht schriftlich über die Kosten der Zusatzleistung informiert worden zu sein. Fast jeder Zweite hatte nicht wie vorgeschrieben eine schriftliche Kostenübernahme bestätigt.

Laut Gesetz müssen Zahnärzte vor Behandlungsbeginn schriftlich über die voraussichtlichen Kosten informieren und über Alternativen aufklären. Zahnärzte mit Kassenzulassung sind außerdem verpflichtet, Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen anzubieten – zum Beispiel das zuzahlungsfreie Amalgam statt einer Kunststoff-Füllung. Bei privaten Zusatzleistungen benötigen Zahnärzte darüber hinaus eine schriftliche Einverständniserklärung ihrer Patienten.

Im Dezember 2016 befragte das Marktforschungsinstitut Aserto 1000 gesetzlich Krankenversicherte, die in den zurückliegenden sechs Monaten eine kostenpflichtige Leistung beim Zahnarzt in Anspruch genommen hatten.

Quelle: dpa