Sozialverband und DGB kritisieren Familienpflegezeit als unzureichend

Der Sozialverband VdK hat kritisiert, dass der geplante Rechtsanspruch auf bis zu zwei Jahre unbezahlte Pflegezeit nicht in Kleinbetrieben mit weniger als 15 Mitarbeitern gelten soll. “Dadurch werden Beschäftigte in diesen Betrieben mit ihrer Pflegesituation alleingelassen und benachteiligt”, sagte VdK-Präsidentin Ulrike Mascher am Freitag unmittelbar vor der ersten Beratung des Bundestags.

Nach dem Gesetzentwurf von Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig (SPD) können sich Beschäftigte zur Pflege Angehöriger bis zu sechs Monate komplett freistellen lassen und danach bis zu zwei Jahre verkürzt arbeiten. Schwesig verteidigte die Ausnahme für Kleinbetriebe. “Diese Klausel dient sozusagen dem Schutz kleinster Betriebe, die nicht so flexibel sein können wie große”, sagte sie im ZDF-“Morgenmagazin”. Sie wies darauf hin, dass eine bezahlte Kurzzeit-Freistellung für alle Beschäftigten vorgesehen ist: “Die zehntägige Auszeit, die wir erstmalig einführen – direkter Lohnersatz, wie wenn mein Kind krank wird – die gilt für alle.”

Aus Sicht des VdK brauchen pflegende Angehörige dagegen eine steuerfinanzierte Leistung entsprechend dem Elterngeld. Auch der DGB forderte eine am Einkommen orientierte Entgeltersatzleistung für die kompletten 24 Monate.

Quelle: dpa