Arbeitskräfte für die häusliche Pflege: So geht es legal

Wer Pflegekräfte aus dem EU-Ausland beschäftigen will, hat drei Möglichkeiten. Richtig legal sind aber nur zwei davon, erklärt die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen: Erstens können Pflegebedürftige oder ihre Angehörigen Hilfskräfte selbst als Arbeitgeber beschäftigen, zweitens können sie sich von speziellen Agenturen sogenannte entsandte Pflegekräfte aus dem Ausland vermitteln lassen.

Der dritte Weg ist die Beschäftigung selbstständiger Kräfte aus dem Ausland. Dabei besteht aber die Gefahr einer Scheinselbstständigkeit, warnen die Verbraucherschützer – es drohen hohe Bußgelder.

Bei beiden legalen Varianten müssen Pflegebedürftige und ihre Angehörigen sich an das Arbeitsrecht halten: So haben auch Pflegekräfte aus dem Ausland mindestens 24 Tage Urlaubsanspruch und dürfen höchstens acht Stunden arbeiten, mit mindestens elf Stunden Pause zwischen zwei Arbeitseinsätzen. Beiträge zur Sozialversicherung zahlen Pflegebedürftige nur bei direkt angestellten Kräften, bei entsandten Pflegekräften übernimmt das die Agentur.

Quelle: dpa