Arzt muss nicht von sich aus auf Behandlungsfehler hinweisen

Wenn es um Behandlungsfehler geht, sind Ärzte nur in wenigen Fällen in der Bringschuld. Sie müssen Patienten nur über einen gemachten Fehler aufklären, wenn sie ausdrücklich danach gefragt werden, erläutert die Verbraucherzentrale Hamburg. Von sich aus aufklären müssen sie auch, wenn sich dadurch ein gesundheitlicher Schaden verhindern lässt. Ansonsten hat man als Patient bei einem Verdacht auf einen Behandlungsfehler die Beweislast.

Verbraucherzentrale Hamburg: Umfrageergebnisse zu Patientenrechten

Quelle: dpa