Bundestag verabschiedet Gröhes Versorgungsstärkungsgesetz

Das Versorgungsstärkungsgesetz soll vor allem mehr junge Ärzte aufs Land bringen. Freiwerdende Praxen in überversorgten Gebieten sollen nicht neu besetzt werden. Es gibt Zweifel, dass das Gesetz die nötige Wirkung zeigt.

Der Bundestag berät am Donnerstag (gegen 15.00 Uhr) abschließend die geplante Strukturreform der medizinischen Versorgung. Die große Koalition will mit dem Versorgungsstärkungsgesetz vor allem die Verteilung der Ärzte in Deutschland verändern: Überversorgung in Ballungsräumen soll entzerrt, Unterversorgung in ländlichen Regionen behoben werden.

Die regionalen Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) sollen Terminservicestellen einrichten, um nötigenfalls Versicherten mit einem Überweisungsschein innerhalb von vier Wochen einen Termin bei einem Facharzt zu vermitteln. Sollte dies nicht möglich sein, kann der Patient ein Krankenhaus aufsuchen.

Verkleinerung der Niederlassungsbezirke, Veränderung der Nachfolgeregelung

Die Koalitionsfraktionen schlugen zuletzt einige Änderungen am Gesetzentwurf von Gesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) vor. So sollen zur besseren Planung des regionalen Ärztebedarfs die Niederlassungsbezirke deutlich verkleinert und damit überschaubarer gemacht werden. In solchen kleineren Bezirken lasse sich dann viel besser feststellen, ob Über- oder Unterversorgung bestehe. Im Gespräch sind Bezirke von 100.000 bis 300.000 Einwohnern.

Zudem soll eine veränderte Nachfolgeregelung bei frei werdenden Arztpraxen in überversorgten Gebieten Anreize schaffen, junge Ärzte zumindest vorübergehend für eine Niederlassung auf dem Land zu gewinnen. Wenn sich ein Arzt in einem überversorgten Gebiet niederlassen wolle, gehe dies grundsätzlich nur, wenn er die Praxis von den Eltern übernehme oder vom Ehepartner oder er selbst drei Jahre lang in dieser Praxis angestellt gewesen sei.

Anreize setzen, um junge Ärzte in ländliche Regionen zu bringen

Nach den Vorstellungen der Gesundheitspolitiker von Union und SPD sollen künftig auch diejenigen Ärzte die Möglichkeit einer solchen Praxisübernahme in einem überversorgten Gebiet bekommen, die sich zuvor für fünf Jahre in einem unterversorgten Gebiet niederlassen.

Die Präsidentin des Sozialverbandes VdK, Ulrike Mascher, sieht gute Ansätze, kritisierte aber: “Das erklärte Ziel der Bundesregierung, eine bedarfsgerechte, flächendeckende und gut erreichbare medizinische Versorgung der Patienten auf hohem Niveau sicherzustellen, wird durch die geplanten Maßnahmen leider nicht erreicht.”

Die Terminservicestellen beheben nach Maschers Ansicht die Ursache des Problems nicht. “Solange es für Ärzte lukrativer ist, Privatpatienten zu behandeln, werden gesetzlich Versicherte benachteiligt bleiben. Außerdem werden Psychotherapeuten von dieser Regelung ausgenommen. Hier bestehen aber die größten Versorgungsprobleme.”

Quelle: dpa