Großreform für Behinderte könnte auf den Weg kommen

Nach langen Vorarbeiten könnte das große Reformvorhaben der Koalition für Menschen mit Behinderungen, das Bundesteilhabegesetz, nun auf den Weg kommen. Die Finanzierung der Reform zählte noch zu den Streitpunkten der aktuellen Finanzverhandlungen von Bund und Ländern, hieß es am Freitag in Verhandlungskreisen.

Nach einem der Deutschen Presse-Agentur vorliegenden Gesetzentwurf von Sozialministerin Andrea Nahles (SPD) sind ab 2017 steigende Mehrkosten für den Bund von bis zu 693 Millionen Euro im Jahr 2020 vorgesehen. Auf Länder und Gemeinden sollen in den kommenden vier Jahren Mehrkosten zwischen 30 und 154 Millionen Euro pro Jahr entfallen. Nach einer Einigung über die Verteilung des Geldes könnte der 362-Seiten-Seiten-Entwurf in die Abstimmung zwischen den Bundesministerien gehen, hieß es.

Mit dem Gesetz wollen Union und SPD mehr Teilhabe und Gleichberechtigung für Menschen mit Behinderung schaffen. Unter anderem sollen sie mehr Vermögen behalten können. Heute sind das nur 2600 Euro. Der Rest wird mit der staatlichen Eingliederungshilfe verrechnet.

Ulrike Mascher, Präsidentin des Sozialverbands VdK Deutschland, sagte der dpa: „Das Bundesteilhabegesetz ist das zentrale behindertenpolitische Reformvorhaben dieser Legislaturperiode. Es ist ärgerlich und nicht nachvollziehbar, dass daraus ein so langwieriges Verfahren geworden ist.”

Quelle: dpa