Was kann ich tun, damit es mir besser geht? Benötige ich schnell Hilfe, oder kann die Behandlung noch warten? Kann ich auch erst mal in eine Selbsthilfegruppe gehen, statt gleich eine Therapie anzufangen? Solche Fragen können Menschen mit psychischen Problemen im ersten Gespräch mit einem Therapeuten klären – der sogenannten psychotherapeutischen Sprechstunde. Das erläutert die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) in der neuen Patientenbroschüre „Wege zur Psychotherapie“.
Der Therapeut kann im Rahmen dieser Sprechstunde mit dem Patienten insgesamt sechs Termine à 25 Minuten ausmachen. Es lassen sich auch mehrere Termine zusammenlegen, damit Therapeut und Patient mehr Zeit zum Sprechen haben. Der Besuch einer solchen Sprechstunde ist Pflicht, bevor eine Behandlung beginnen kann. Mindestens 50 Minuten lang muss sich der Patient mit einem Therapeuten bereits ausgetauscht haben. Eine Ausnahme bilden Patienten, die in den zwölf Monaten vorher bereits wegen einer psychischen Erkrankung im Krankenhaus behandelt worden sind.
Die eigentliche Therapie muss nicht bei dem Therapeuten stattfinden, in dessen Sprechstunde der Patient war. Es kann zum Beispiel sein, dass der Therapeut dafür keine Kapazitäten hat. Um herauszufinden, ob der Therapeut, der die Behandlung übernehmen soll, zum Patienten passt, stehen vor Beginn einer Psychotherapie noch sogenannte probatorische Sitzungen zur Verfügung.
Quelle: dpa