Wer eine schwache Blase hat, braucht früher oder später Inkontinenzhilfen. Einen Teil der Kosten übernehmen die Krankenkassen. Jedoch nur, wenn Betroffene eine ärztliche Verordnung haben, informiert die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen. Darin sollten folgende Angaben nicht fehlen: die Diagnose, die Bezeichnung des verordneten Artikels und die benötigte Menge.
Die gesetzlichen Krankenkassen zahlen für medizinische Einlagen monatlich zwischen 14 und 28 Euro pro Kunde – je nach Betrag, den sie mit den Apotheken oder Sanitätshäusern vereinbart haben. Patienten müssen sich an den Kosten beteiligen – mit zehn Prozent oder maximal zehn Euro pro Monat.
Seit März gelten neue Vorgaben der gesetzlichen Krankenkassen. Sie sollen eine bessere Versorgung mit Inkontinenzhilfen sicherstellen. So gilt unter anderem: Vertragspartner müssen über eine Telefonhotline und einen Bringdienst verfügen, sowie die Einlagen unverzüglich in neutralen Kartons ohne Aufdruck liefern.
Quelle: dpa