Wenn eine dringende Untersuchung beim Facharzt nötig ist, bekommen Patienten ab dem 25. Januar von den Kassenärztlichen Vereinigungen (KV) Unterstützung bei der Terminvermittlung. Voraussetzung ist, dass man gesetzlich krankenversichert ist und eine Überweisung zum Facharzt hat, wie die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) mitteilt. Ausnahmen sind Augenarzt und Gynäkologe – für diese Termine braucht man keine Überweisung.
Um den Service in Anspruch zu nehmen, wendet man sich an die KV in seinem Bundesland. Nach dem Anruf bei der Terminservicestelle bekommt man binnen einer Woche ein Terminangebot. Die Untersuchung findet dann innerhalb von vier Wochen nach dem Anruf statt – diese Frist gilt aber zum Beispiel nicht für verschiebbare Routineuntersuchungen oder wenn keine Gefahr besteht, dass sich der Gesundheitszustand durch eine längere Wartezeit verschlechtert. Eingeschätzt wird das vom Arzt, der die Überweisung ausstellt.
Man bekommt allerdings keinen Termin bei seinem Wunscharzt, sondern dort, wo innerhalb von vier Wochen ein Termin frei ist. Das kann auch weitere Anfahrtswege bedeuten. Als zumutbar gilt: Die Zeit, die man mit öffentlichen Verkehrsmitteln zum nächstgelegenen Facharzt benötigen würde plus 30 Minuten. Bei Ärzten der spezialisierten und gesonderten fachärztlichen Versorgung, etwa Radiologen oder Neurochirurgen sind plus 60 Minuten zumutbar. Im Klartext: Braucht man zum nächsten Radiologen mit Bus und Bahn zehn Minuten, darf der Weg zum vermittelten Mediziner 70 Minuten dauern.
Ist eine Vermittlung nicht möglich, bekommt man einen ambulanten Termin im Krankenhaus. Die Terminservicestellen vermitteln keine Termine zu Psychotherapeuten, Zahnärzten, Kieferorthopäden, Haus- oder Kinder- und Jugendärzten.
Quelle: dpa