Stiftung: Darlehensregelung für pflegende Angehörige gescheitert 

Die gesetzliche Darlehensregelung für berufstätige pflegende Angehörige ist nach Ansicht der Deutschen Stiftung Patientenschutz gescheitert. Stiftungsvorstand Eugen Brysch sagte der Deutschen Presse-Agentur: „Das Konzept: Arbeitet weniger, um eure Angehörigen zu pflegen und die Versicherung gibt euch dafür einen Kredit, funktioniert nicht. Wenn das nur 300 pflegende Angehörige im Jahr in Anspruch nehmen, ist das ein Armutszeugnis für die Politik.“

Arbeitnehmer, die einen Angehörigen pflegen, haben Anspruch auf eine Auszeit im Beruf. Der Verdienstausfall kann auf Antrag durch ein zinsloses Darlehen ausgeglichen werden. 2015 gingen Bundesgesundheits- und Bundesfamilienministerium von 360.000 berufstätigen Pflegenden aus. Neuere Zahlen sind derzeit nicht bekannt.

Brysch argumentierte weiter, leider fehle hier ein Wettbewerb um die besseren praktischen Angebote bei den Koalitionsverhandlungen von Union und SPD. „Beruf und Pflege lassen sich nur dann vereinbaren, wenn es für pflegende Angehörige eine staatlich finanzierte Lohnersatzleistung ähnlich dem Elterngeld gibt“, sagte er. Dagegen verhakten sich die GroKo-Verhandler im Pro und Kontra um die Bürgersicherung. „Das ist ein Streit um Ideologien, der den Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen nichts bringt. Dabei sind die Nöte der Menschen offenkundig.“

Quelle: dpa