Zu den Vorhaben, die Gesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) auf den Weg gebracht hat, zählt das “Gesetz zur Stärkung der Versorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung” (GKV-Versorgungsstärkungsgesetz). Hinter dem technischen Begriff steckt vor allem auch die Absicht, mehr Ärzte für ländliche Regionen zu gewinnen.
- Die Kassenärztlichen Vereinigungen werden verpflichtet, Terminservicestellen einzurichten. Sie sollen, wenn nötig, Versicherten mit einer Überweisung innerhalb von vier Wochen einen Termin bei einem Facharzt vermitteln.
- Bei Eingriffen, bei denen der Verdacht naheliegt, sie würden häufig zu Unrecht vorgenommen, erhalten Versicherte einen Anspruch, eine unabhängige ärztliche Zweitmeinung einzuholen.
- Durch stärker Anreize – unter anderem bei der Vergütung – sollen Ärzte für eine Niederlassung in unterversorgten oder strukturschwachen Gebieten gewonnen werden.
- Kommunen können durch erleichterte Gründung von medizinischen Versorgungszentren die ärztliche Ansiedlung aktiv mitgestalten.
- Künftig soll eine Praxis in einem überversorgten Gebiet nur dann nachbesetzt werden, wenn dies für die Versorgung der Patienten sinnvoll ist. Die Einzelfallentscheidung treffen Ärzte und Krankenkassen vor Ort.
- Zur Förderung von Innovationen in der Versorgung wird ein Innovationsfonds von 300 Millionen Euro jährlich eingerichtet – zunächst von 2016 bis 2019.
Quelle: dpa