Geflüchtete Behinderte brauchen besonderen Schutz

Die frühere Gesundheitsministerin Ulla Schmidt (SPD) hat einen besseren Schutz von traumatisierten Frauen, Kindern und Behinderten in Flüchtlingseinrichtungen gefordert. Die Entscheider vor Ort, die die Flüchtlinge unterbringen, müssten darauf achten, dass der besondere Schutz dieser Menschen gewährleistet sei, sagte die SPD-Abgeordnete der Deutschen Presse-Agentur. Aufgrund sexueller Gewalt traumatisierte Frauen, Schwangere, unbegleitete minderjährige Flüchtlinge oder Behinderte bräuchten eine angemessene medizinische und soziale Versorgung.

Die Versorgung dieser besonders Schutzbedürftigen ist in einer entsprechenden EU-Richtlinie von 2013 geregelt. Schmidt forderte die Bundesregierung auf, die Richtlinie im Zuge der gesetzlichen Änderung des Asylverfahrens auch in Deutschland umzusetzen. Sie beklagte, dass in der jetzigen Debatte um schärfere Asylregeln die Belange von Menschen mit besonderem Schutzbedürfnis nicht ausreichend berücksichtigt würden.

Die SPD-Politikerin wies etwa darauf hin, dass es nicht in allen Flüchtlingsunterkünften getrennte sanitäre Einrichtungen für Frauen und Männer gebe. Man müsse auch darauf achten, dass für Kinder Spielräume da seien und für Menschen mit Behinderung ausreichend Betreuung. Gerade bei behinderten Menschen müsse auch die Versorgung mit medizinischen Hilfsmitteln gewährleistet sein.

Als ein Beispiel für besondere Schutzbedürftigkeit nannte Schmidt, dass eine schwangere Frau, die unmittelbar vor der Geburt ihres Kindes steht, nicht mehr in eine andere Flüchtlingseinrichtung verlegt werden dürfe. Darauf müssten die Betreuer vor Ort achten.

Quelle: dpa